Mit Geldauflagen und Bußgeldern schwerhörigen Menschen helfen

Wir möchten, dass schwerhörige Menschen wieder am öffentlichen Leben teilhaben können und setzen uns daher für die Förderung und Aufklärung über Höranlagen ein. 20 Prozent der Bevölkerung kämpft mit Hörproblemen, bei den über 70- jährigen sind es sogar 50 Prozent. Aber auch Jugendliche sind zunehmend von Schwerhörigkeit betroffen (Generation MP3). Bitte hören Sie sich unbedingt das Klangbeispiel an, dies macht am besten deutlich, was durch den Einsatz von induktiven Höranlagen möglich ist.

Sie sind Entscheidungsträger und haben Einfluss auf die Mittelzuweisung aus Geldauflagen und Bussgeldern?

Mit der Zuweisung Ihrer Geldauflage an HoB e.V. leisten Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Schwerhörigen.

Am 6.12.2011 sind wir durch das Oberlandesgericht Oldenburg in das Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen im Landgerichtsbezirk Stade aufgenommen worden.

Bitte denken Sie an uns!

Gerne stellen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Aufgaben und Ziele vor. Selbstverständlich übersenden wir Ihnen auf Wunsch Adressaufkleber, Überweisungsträger und Flyer.

Sie haben Fragen? Bitte zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Danke für Ihren Besuch auf unserer Webseite.