Spenden und Mitgliedsbeiträge an HoB e.V. sind steuerlich absetzbar

Seit 28.April 2011 sind Spenden und Mitgliedsbeiträge an „Hören ohne Barriere“ – HoB e.V. durch Bescheinigung des Finanzamt Stade Steuer Nr. 43/270/33331 als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff AO anerkannt. Diese Steuerbegünstigung gilt bei uns auch für gezahlte Mitgliedsbeiträge.

ALLE Aktiven arbeiten bei „Hören ohne Barriere“ - HoB e.V. ehrenamtlich.

Bei der Umsetzung unserer Ziele und Aufgaben sind wir dringend auf Spenden angewiesen. Mit Ihrer Spende können Sie die Lebensqualität von Schwerhörigen nachhaltig verbessern. Wir freuen uns über jeden, der unsere Ziele unterstützt und sind für jeden Cent sehr dankbar.

Wir bestätigen, dass wir Zuwendungen nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwenden.

Über diesen Spenden Button können Sie per PayPal spenden

  • Spendenkonto
  • Kreissparkasse Stade
  • IBAN DE07 2415 1116 0000 1695 65
  • BIC NOLADE21STK

Information:

Spenden bis zu 200 Euro an HoB e.V. können auch durch vereinfachten Spendennachweis ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ohne amtliche Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt eingereicht werden. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an HoB e.V. erhalten Sie hier zum Download.

Dieser gilt nur in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug.
Spenden über 200 Euro müssen über eine von HoB e.V. auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

HERZlichen Dank für Ihre Unterstützung